Cyberversicherung für Unternehmen
Cyberangriffe können die Datenintegrität und -sicherheit gefährden und dadurch enorme wirtschaftliche Schäden für Unternehmen verursachen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Einheitsbewertung festgestellt und eine Neuordnung der Regelung bis Ende 2019 gefordert, da diese Grundlagen zum Teil noch auf Werten von 1964 beruhen und es somit zu Werteverzerrungen kommt. Ziel der Reform ist es eine Aufkommensneutrale Grundsteuerreform. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Eckdaten für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Die Grundsteuer wird erhoben für Grundvermögen. Sie ist unterteilt in die:
Grundsteuer A – Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B – alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke
Grundsteuer C – ab 2025 für baureife Grundstücke
Auf Bundesebene wurde eine Neuregelung beschlossen, die gesetzlich verabschiedet ist und am 01.01.2025 in Kraft tritt. Der Zeitplan sieht hierfür folgenden Ablauf vor:
Erste Hauptfeststellung erfolgt auf den 01.01.2022
Abgabe der Erklärung ab Juli 2022 (Versendung der Fragebögen vermutlich im Mai 2022)
Erste Hauptveranlagung erfolgt am 01.01.2025
Das Modell umfasst die Ermittlung des Grundsteuerwertes, den Steuermessbetrag sowie die Ermittlung der Grundsteuer.
Daraus folgt eine veränderte individuelle Steuerzahlung. Als Folge davon werden einige mehr zahlen, andere weniger. Die tatsächliche Höhe hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab.
Damit der Grundwertermittlung berechnet werden kann, werden folgende Informationen benötigt:
Gemarkung und Flurstück des Grundstückes
Eigentumsverhältnisse
Grundstücksart
Fläche des Grundstückes
Bisherige Einheitswertbescheide
Hinzu kommen gegebenenfalls Daten zum Ertragswertverfahren: Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche in m², Klärung der Frage, ob eine Kernsanierung erfolgte und ob eine Abbruchverpflichtung besteht sowie die Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze.
Letzter Abgabetermin ist der 31.10.2022. Bereiten Sie sich im Idealfall darauf vor und tragen Sie die nötigen Informationen schon jetzt zusammen – so können Sie die Frist gut einhalten und sparen sich unnötigen Stress.
Cyberangriffe können die Datenintegrität und -sicherheit gefährden und dadurch enorme wirtschaftliche Schäden für Unternehmen verursachen.
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