Grundsteuer für Immobilien errechnen
Immobilien

Was Sie zur Reform der Grundsteuer wissen müssen

Warum gibt es eine Neuregelung zur Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Einheitsbewertung festgestellt und eine Neuordnung der Regelung bis Ende 2019 gefordert, da diese Grundlagen zum Teil noch auf Werten von 1964 beruhen und es somit zu Werteverzerrungen kommt. Ziel der Reform ist es eine Aufkommensneutrale Grundsteuerreform. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Eckdaten für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Welche Formen der Grundsteuer gibt es?

Die Grundsteuer wird erhoben für Grundvermögen. Sie ist unterteilt in die:

  • Grundsteuer A – Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft

  • Grundsteuer B – alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke

  • Grundsteuer C – ab 2025 für baureife Grundstücke

Der Zeitpan für die Neuregelung der Grundsteuer

Auf Bundesebene wurde eine Neuregelung beschlossen, die gesetzlich verabschiedet ist und am 01.01.2025 in Kraft tritt. Der Zeitplan sieht hierfür folgenden Ablauf vor:

  • Erste Hauptfeststellung erfolgt auf den 01.01.2022

  • Abgabe der Erklärung ab Juli 2022 (Versendung der Fragebögen vermutlich im Mai 2022)

  • Erste Hauptveranlagung erfolgt am 01.01.2025

Dreistufiges Modell auf Bundesebene

Das Modell umfasst die Ermittlung des Grundsteuerwertes, den Steuermessbetrag sowie die Ermittlung der Grundsteuer.

Daraus folgt eine veränderte individuelle Steuerzahlung. Als Folge davon werden einige mehr zahlen, andere weniger. Die tatsächliche Höhe hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab.

Welche Informationen müssen bereit gestellt werden für die Grundwertermittlung?

Damit der Grundwertermittlung berechnet werden kann, werden folgende Informationen benötigt:

  • Gemarkung und Flurstück des Grundstückes

  • Eigentumsverhältnisse

  • Grundstücksart

  • Fläche des Grundstückes

  • Bisherige Einheitswertbescheide

Hinzu kommen gegebenenfalls Daten zum Ertragswertverfahren: Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche in m², Klärung der Frage, ob eine Kernsanierung erfolgte und ob eine Abbruchverpflichtung besteht sowie die Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze.

Frist und Beratung

Letzter Abgabetermin ist der 31.10.2022. Bereiten Sie sich im Idealfall darauf vor und tragen Sie die nötigen Informationen schon jetzt zusammen – so können Sie die Frist gut einhalten und sparen sich unnötigen Stress.